RadWeg

Beidseitig zugeparkt

Im nördlichen Teil der Bachstraße findet sich die erste Freigabe in Hamburg für Radverkehr gegen die Richtung der Einbahnstraße. Damals war dies ein Novum, der Radverkehr wurde und wird auf einem benutzungspflichtigen Radstreifen geführt. Leider ist dieser oft nicht vernünftig zu befahren: Rechts parken regulär Autos. Ob die links daneben Parkenden dies laut StVO dürfen, weiß ich nicht.  Die Kombination aus beiden lässt Radfahrer wie durch einen Tunnel fahren, in dem sich jederzeit von beiden Seiten eine Tür öffnen kann. Diese Woche ging’s schon zu Beginn mit einem Schlenker los, um nicht gegen den mitten in der Kreuzung parkenden BMW zu fahren.

Parkend mitten in der Kreuzung
Parkend mitten in der Kreuzung

Gefolgt von einem Mini, der die Radstreifenmarkierung wohl als Mittellinie für sein Parkmanöver genutzt hat.

Lustiges Parken auf dem Radstreifen
Lustiges Parken auf dem Radstreifen

Kaum ist der Mini passiert, steht eine Smartschnauze rechts in den Radstreifen.

Fährt er schon oder parkt er noch?
Fährt er schon oder parkt er noch?

Nun ja, immer mal was Neues. Der Smart steht sonst hinter der nächsten Insel links zu einem Drittel auf dem Parkstreifen.

Heute sind etwa 70% aller Einbahnstraßen in Hamburg für Radverkehr in beide Richtungen freigegeben.  Entsprechende Schilder weisen darauf hin, Radstreifen o.ä. habe ich woanders bisher nicht entdeckt. Ich würde mir wünschen, dass dieser Abschnitt der Bachstraße ebenso umgewandelt wird.

 

3 Kommentare Neuen Kommentar hinzufügen

  1. bt2rad sagt:

    Eigentlich darf man neben einem Radfahrstreifen nicht parken.
    Aus der VwV StVO: Ein Radfahrstreifen ist ein mit Zeichen 237 gekennzeichneter und durch Zeichen 295 von der Fahrbahn abgetrennter Sonderweg.
    Zu Zeichen 295 2. a: Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist.

    Da aber der Radfahrstreifen auf der linken Seite für die PKW verläuft, würden diese ja rechts der Linie halten oder parken. Und zu Zeichen 295 steht ja nur, dass man nur links der Linie nicht halten darf.
    Interessante Konstelation.

  2. mathildemag sagt:

    Eigentlich müssten wir mal kleine Post-it Aufkleber entwerfen, mit denen wir den Autofahrern kurz und freundlich mitteilen können, was an ihrem Verhalten für uns störend ist. So hätte man dem Fahrer des Mini hier eine kurze Rückmeldung geben können. Am besten geeignet scheinen mir einheitlich Aufkleber der Hamburger Radfahrer, damit auch deutlich wird, dass bestimmte Verhaltensweisen viele stören.

  3. Tunichtgut sagt:

    Hallo Mathilde,
    ich fürchte, dass solche Aufkleber bei Hamburger Autofahrern wenig bis gar nichts nutzen. Eigentlich wäre es die Aufgabe des Ordnungsamtes solche Falschparker zu ermitteln und ggf. abschleppen zu lassen. Da in Hamburg aber bei Ordnungsamt und Polizei gespart wird bis sich die Balken biegen und sinnvolle Dienste wie der Ordnungsdienst abgeschafft wurden, werden solche Szenen zur Normalität und irgendwann zum Gewohnheitsrecht.
    Der gleiche Lapsus gilt für die Einhaltung der Geschwindigkeit und das Beachten von roten Ampeln. Alles nur noch Empfehlungen, keine Regeln.
    Sehenswert ist in diesem Zusammenhang die Kreuzung Schwanenwik / Mundsburger Damm. Zwischen 8:00 und 9:00 Uhr kann man hier stadteinwärts Dutzende Kampfkraftfahrer beobachten, die bei Rot mit siebzig Sachen über die Kreuzung prettern.

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