Einige Wochen war auf dem benutzungspflichtigen “Radweg” Tarpenbekstraße gen Ring 2 Slalom angesagt. Es wurde gebaut. Meine Vermutung und Hoffnung, dass parallel zu den Bauarbeiten Rad- und Gehweg in einen zumutbaren gar StVO-konformen Zustand gebracht würden, erfüllte sich nicht.
Ja, es gab für den benutzungspflichtigen “Radweg” neue rote Pflastersteine. Ja, sie wurden passgenau in das alte Profil des etwa 70-100cm breiten Streifens eingefügt.
Aber warum?
Soll der Nervenkitzel erhalten bleiben, wenn man bei zügiger Fahrt das Schlagloch links vermeidet, hoch auf die rote Pflasterung fährt, um den Lenker rumzureißen, damit der Schlenker um Laterne & Mülleimer gelingt? Immerhin ist ein Bäumchen stehen geblieben, das für einen Farbklecks sorgt.
Ist der Schlenker erfolgreich gelungen, kann sich der Radfahrer an verschiedenen Untergrundbeschaffenheiten erfreuen, die ihm nun zu Füßen bzw. Reifen liegen. Quasi wie in einer Farbpalette, als dürfe er am Ende der Strecke auswählen, welchen Belag er bevorzugt. Hier wurde geschummelt: der sonst übliche Schotterabschnitt fehlt.
Mein Lieblingsstück erreicht man kurz vor der Einmündung der Martinistraße. Ein Meisterwerk! Als solle gezeigt werden, dass Radwege auch Taille haben können, sie gar eine feminine Seite haben.
Ist die Martinistraße überquert, leuchtet es wieder Rot, auf etwa 90 cm Breite. Glücklich ist der Radfahrer, der im Schritttempo fährt. Die Benutzungspflicht wird weiter ausgeschildert.
Hat man bis zum Erreichen des Ring 2 nicht aufgegeben, fährt man auf ein Stück Radweg (?), das glauben lässt, dass Radfahrer in Hamburg nicht erwünscht sind.
Die Möglichkeit vorher rechts abzubiegen verlockt nicht.
Nun heißt es durchhalten. Es wird nämlich NICHT besser.
Als Kür bekommt der Radfahrer noch einmal alles geboten: lustigen Belagmix, viel Grün von der Seite, Schlaglöcher und andere Schikanen, etc.
Dunkel erinnere ich mich, dass Hamburg mal “Umwelthauptstadt” war. Die Radverkehrspolitik kann nicht ausschlaggebend dafür gewesen sein..
Nichtbenutzung des vorhandenen, beschilderten Radwegs: 20€ Bußgeld. Das ist es mir wert!
Ich würde sogar Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Nicht benutzbarer, von der ERA abweichender “angeblicher Radweg”