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  1. Benjamin sagt:

    Auf der Straße fahren, sofern nicht eine Radweg-Benutzungspflicht wirksam angeordnet ist! Radfahrer, die schneller als mit mäßiger Geschwindigkeit (25 – 30 Km/h) unterwegs sind, müssen nach meiner Kenntnis immer auf der Straße fahren. Sie sind aber nicht auf der linken Straßenseite gefahren, oder?

    1. Danke für die Info.
      Der Wagen stand leider an einer schlecht beleuchteten Stelle in einer Kurve, dazu hoher Bordstein, viel Verkehr, so dass ich vom spontanen “auf-die-Straße-springen” Abstand genommen hab’.
      ..war übrigens auf der rechten Straßenseite 🙂

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