Kürzlich fuhr ich vom Goldbekmarkt kommend den Mühlenkamp entlang. Viele Diskussionen um Falschparker auf dem Radstreifen gab’s in den letzten Monaten. Um so mehr freute ich mich, bis zur Gertigstraße keinen einzigen zu sehen, damit sicher mit dem Rad fahren zu können.
Einen gab’s dann doch.
Ich hielt, um ihn anzusprechen, falls er haltend noch im Auto sitzen würde. Niemand war zu sehen. Während ich noch schaute, fiel mir das folgende Schild auf.
Das Schild scheint mir irreführend. Dem Kunden wird suggeriert, er dürfe im Rahmen des Be- und Entladens hier halten. Ja, auf einem Schutzstreifen darf gehalten werden. Halten heißt im Sinne der StVO §12 “Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.”. In der Praxis heißt das, der Fahrer bleibt sitzen, hält maximal drei Minuten, während der Beifahrer be- und entlädt.
Ob das jedem Kunden bekannt ist?
Mir gefällt am Schild der Aufruf zur gegenseitigen Rücksicht. Selber erlebe ich oft Erstaunen gefolgt von einem Lächeln, wenn ich mit dem Rad halte, um Autofahrer komplett aus Parklücken fahren zu lassen, statt mit aller Macht und schimpfend noch vorbei zu fahren.
Du hast Recht. Auf Schutzstreifen darf man wirklich nur halten, nicht aber selbst Be- und Entladen. Der Schildverfasser verwechselt das mit Zeichen 286. Hier darf auch der Fahrer das Fahrzeug zum Be- und Entladen verlassen.
Nebenbei wäre noch interessant, ob für das Aufstellen des Schildes eine Genehmigung vorliegt. 😉