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Tempo 30 in Hamburg beantragen – so einfach geht’s

Der ADFC Hamburg unterstützt Hamburger Bürger nun online, Tempo 30 zu beantragen.

Screenshot der Tempo 30 Antragsseite des ADFC Hamburg
Screenshot der Tempo 30 Antragsseite des ADFC Hamburg

Warum Tempo 30?

In sehr vielen Straßen in Hamburg werden die Grenzwerte für Luftschadstoffe und Lärm deutlich überschritten. Die Stadt ist zu einer Überprüfung und zur Umsetzung von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen wie zum Beispiel Tempo 30 verpflichtet. »Tempo 30 ist eine einfache und leicht zu beantragende Lösung für weniger Abgase und Lärm und mehr Verkehrssicherheit vor der eigenen Haustür«, sagt Jens Deye vom Vorstand des ADFC Hamburg.

Quelle: Pressemitteilung des ADFC Hamburg

Lärm und Abgase in Hamburg wirken sich zum einen direkt auf die Gesundheit der Bürger*innen aus. Einer Schätzung zufolge gibt es pro Jahr in Hamburg ~820 Todesfälle durch Lärm und Abgase. Um dies in Relation zu setzen: 2015 kamen hamburgweit 20 Personen bei Verkehrsunfällen ums Leben. Darüber hinaus haben Lärm und Abgase nicht nur ökologische Folgen, sonder auch klar wirtschaftliche wie beispielsweise lärmbedingte Immobilienwertverluste.

Auf der Seite des ADFC Hamburg kann nun für die eigene Adresse überprüft werden, ob besondere Belastung durch Lärm, Feinstaub und/oder Stickstoffdioxid besteht. Nach der Adresseingabe im Webtool wird angezeigt, ob zulässige Grenzwerte überschritten werden.

Screenshot eines Ergebnisbeispiels des ADFC Hamburg
Screenshot des Ergebnisbeispiels des ADFC Hamburg für die Mengestraße 20

Im Hintergrund werden dabei Umweltdaten der Stadt herangezogen. Wer von zu hohen Belastungen betroffen ist, kann direkt ein Formular ausfüllen, einen individualisierten Antrag herunterladen. Dieser muss nun nur noch ausgedruckt, um persönliche Angaben und die Unterschrift ergänzt und an die Stadt geschickt werden. So einfach geht’s!

Innerhalb von drei Monaten muss anschließend die Straßenverkehrsbehörde der Polizei die Adresse selbst prüfen und den Antrag beantworten.

Lehnt die Behörde einen Antrag aufgrund eines Ermessensfehlers ab, ist der Rechtsanspruch einklagbar. Der ADFC begleitet bereits entsprechende Verfahren von Anwohner*innen in der  Max-Brauer-Allee in Altona und in Heimfeld und hilft dabei die Anträge durchzusetzen.

Anlässlich der Freischaltung seines Webtools für die Beantragung von Tempo 30 informiert der ADFC Hamburg am 22. November 2016 um 19 Uhr im Bürgerhaus Wilhelmsburg, Mengestraße 20, 21107 Hamburg, über Tempo 30. Die Zusammenhänge von Straßenverkehr, Luftverschmutzung, Lärm und Gesundheit stellt Frau Dr. Philine Gaffron vom Institut für Verkehrsplanung und Logistik der Technischen Universität Hamburg vor.

Quelle: Pressemitteilung des ADFC Hamburg

2 Kommentare Neuen Kommentar hinzufügen

    1. hamburgfiets sagt:

      Hallo, für Hamburg ist’s am einfachsten über den Link im Artikel oder einfach via Mustervertag http://hamburg.adfc.de/verkehr/themen-a-z/tempo-30/laeuft/selbst-aktiv-werden-tempo-30-fordern-bei-laerm-und-luftverschmutzung/. Auf der Seite sind die Rahmenbedingungen auch beschrieben. Inwiefern dies auch für Berlin anwendbar ist, weiß ich nicht. Da würde ich einfach beim ADFC oder der entsprechenden Behörde (Umwelt? Verkehr?) nachfragen. Viele Grüße aus Hamburg

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