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  1. Martin sagt:

    Das Schild fällt mir auch immer wieder auf. Es hat praktisch keine Bedeutung, siehe § 39(3) StVO:

    Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

    Hier ist das Zusatzzeichen 1012-31 “Ende” unmittelbar unter dem Zusatzzeichen 1000-31 “beide Richtungen” angebracht. Nach obigem Paragrafen ist “beide Richtungen” auch ein Verkehrszeichen, also bezieht sich das “Ende” auf “beide Richtungen” und nicht auf das blaue Radwegschild. Dafür müsste das “Ende” sich unmittelbar am Radwegschild befinden.

    So wie das Schild dort aufgestellt ist bedeutet es also, dass man sich hinter dem Schild auf einem Radweg, aber nicht (mehr) auf einem Zweirichtungsradweg befindet.

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