Leipzig setzt um, was ich mir seit langem für Hamburg wünsche: freie Sicht an Straßenecken.
In Hamburg wird – gerade in Wohnvierteln – bis in die Kurve hinein geparkt. Das führt beispielsweise in der Bachstraße häufig dazu, dass Auto- und Radfahrer mich hinter geparkten Autos nicht rechtzeitig sehen, wenn ich in die Straße einbiege. Umgekehrt geht’s mir genauso. Für Fußgänger und insbesondere die Schulkinder ist die Ecke Heinrich-Hertz-Straße/Bachstraße riskant.
Leipzig löst dies mit einer einfachen Maßnahme.
Das geltende Parkverbot wird durch Streifen auf der Fahrbahn verdeutlicht.
Kreuzberger Bügel, die darauf installiert sind, bieten zusätzlich Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Die kreuzende Straße ist gut einsehbar.
Das wäre doch was für die Hamburger Wohnviertel – erhöhte Verkehrssicherheit durch bessere Sicht und mehr Parkraum für Räder!
Besser ist das schon, nur immer noch eher schlecht. Kleine Kinder z. B. werden trotzdem nicht (gut) gesehen, wenn mehrere Fahrräder dort stehen.
Außerdem wie ist das mit STVO §12 (3) 1. in Einklang zu bringen?
“Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,”
Stimmt, kleine Kinder sind weiterhin nicht gut zu sehen. Bis zu einer ausreichenden Größe sah ich sie am Wochenende immer in Begleitung Erwachsener.
Bin allerdings überfragt, ob das Fahrradparken unter den zitierten Paragraphen fällt. Werde versuchen, es herauszubekommen.
Danke für den Hinweis!
Als Rollifahrer wäre ich vom (ordnungswidrigen) Parken vor dem abgesenktem Bordstein nicht begeistert….
Kreuzberger Bügel schön und gut, ohne Beschilderung darf da kein Fahrrad stehen. Hier ist es sogar potemziell mit Behinderung 🙁